Vertragsbedingungen - Mietbusse
Wagenübernahme
Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug. Allfällige Mängel sind dem Vermieter zu melden und zu dokumentieren.
Benützungsberechtigung
Mieter und Fahrer müssen im Besitze eines gültigen CH-Führerausweises und der notwendigen Führer- schein-Kategorie sein. Die Benützungsberechtigung endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind nicht möglich. Weitere Fahrer ist nur bei in Kenntnissetzung des Ver- mieters gestattet. Die Haftung übernimmt der Mieter.Widerrechtliche Benützung
Dem Mieter werden CHF 100.–/Tag, min. CHF 500.– berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Wagen ohne Vorankündigung sicherzustellen und unter Kos- tenfolge von CHF 4.–/km, zurückzuführen.Auslandfahrten
Auslandsfahrten sind nur mit schriftlicher Bewilli- gung des Vermieters erlaubt. Länderspezifische Vor- schriften und Ausrüstungen sind Sache des Mieters.Transportgüter
Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängerlast usw. gemäss Wagendokumenten.Treibstoffkosten
Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übernommen und ebenso zurückge- bracht. Nicht Auftanken des Fahrzeuges wird mit CHF 20.– plus Treibstoffkosten in Rechnung gestellt.Verkehrsbussen
Haftung des Mieters, zuz. Spesenaufwand des Ver- mieters.Ausserordentliche Verschmutzung Aufwandverrechnung bis CHF 300.–
Pannen
Bei Pannen sofort den Vermieter kontaktieren. Rei- fen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind Sache des Mieters. Reparaturkosten von über CHF 300.– werden vom Vermieter nur nach vorgängiger Bewilligung vergütet.Alle Fahrzeuge haben bei der Haftpflichtversiche- rung einen Abschleppdienst abgeschlossen. Die Ver- sicherung ist im Fahrzeugausweis links in der Mitte aufgeführt.
Folgende Telefon-Nr. haben die verschiedenen Versicherungen:
AXA-Versicherung: Mobiliar-Versicherung: Garage Bardill AG:
0800 80 09 80 09 0800 16 16 16 16 +41 81 322 28 59
10. Unfall/Karrosserieschäden
Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter überge- ben. Bei unklarer Verschuldung sollten Sie einen Poli- zeirapport veranlassen.
11. Wildschäden/Diebstahl
Wildhüter- oder Polizeirapport veranlassen.
12. Fahrzeugausfall
Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, me- chanischer Defekt usw., löst sich der Mietvertrag so- fort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.
13. Mieterselbstbehalte
Vollkasko CHF 1500.–, Haftpflicht CHF 1000.–
14. Rückgabe
Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausseror- dentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter nachbe- lastet.
15. Vorzeitige Rückgabe
Berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion.
16. Annulationskosten von reservierten Fahrzeugen Bis 48 Stunden vor Mietbeginn hat der Mieter eine Annulationspauschale von CHF 20.– an den Vermie- ter zu bezahlen. In den letzten 48 Stunden bis Miet- beginn sind es CHF 40.– pro Annulation.
17. Fundgegenstände
Maximale Aufbewahrungsfrist des Vermieters ist
10 Tage.
18. Grobfahrlässigkeit des Mieters/Fahrers
Regressansprüche bleiben vorbehalten.
19. Persönliche Angaben
Die Garage Bardill AG darf die persönlichen Daten (Name, E-Mail, etc.) aufbewahren und für eigene Marketingzwecke nutzen. Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Ge- richtsstand Landquart und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.